Bodenschätzer gesucht

14.09.16 Die Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz ist ein Jahrhundertwerk, das in Wissenschaft und Praxis sowie in den öffentlichen Verwaltungen hohe Anerkennung gefunden hat. Die flächendeckende Beschreibung und Bonitierung aller landwirtschaftlich genutzten Böden ist weltweit einmalig. Am gesetzlichen Auftrag, die landwirtschaftlich nutzbaren Böden für steuerliche und nichtsteuerliche Zwecke zu schätzen, hat sich seit der Einführung der Bodenschätzung nichts geändert. Zusätzliche Bedeutung hat die Bodenschätzung durch aktuelle Diskussionen zum Umwelt- und Bodenschutz erlangt. Durch Nachschätzungen sorgt die Finanzverwaltung dafür, dass Qualität und Aktualität der Bodenschätzung erhalten bleiben.
Zur Verstärkung des Schätzungsausschusses sucht das Finanzamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen ehrenamtlichen Bodenschätzer.
Die Berufung in den Schätzungsausschuss setzt ausreichende Sachkunde auf dem Gebiet der Landwirtschaft voraus (landwirtschaftliche Fachausbildung; Landwirt, der einen Betrieb aktiv leitet oder geleitet hat). Ferner erwarten wir bodenkundliches Interesse und Flexibilität beim Einsatz zu den Schätzungsarbeiten. Der Nachwuchsschätzer wird vom Finanzamt in die Bodenschätzung eingeführt und so geschult, dass er die landwirtschaftlichen Kulturböden sicher ansprechen kann. Die Zeitversäumnis (Verdienstausfall) und Fahrtkosten werden dem ehrenamtlichen Schätzer angemessen ersetzt.
Für Rückfragen steht Ihnen Christian Baethe unter 0551/407-314 oder 0170 5645469 zur Verfügung.