08.07.24 Ab dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Anbei finden Sie aktualisierte Informationen von Martin Vaupel, LWK zur Betroffenheit der Landwirtschaft und „LoF“ Ausnahmen.