Agrardiesel nicht vergessen…..

25.08.17 Sofern Sie Ihren Agrardieselantrag 2017 (für das Verbrauchsjahr 2016) noch nicht gestellt haben, denken Sie bitte daran, dass Sie diesen bis 30. September 2017 eingereicht haben müssen. Bis zu diesem Datum ist auch die so genannte Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen einzureichen.
Die für das Verbrauchsjahr 2016 erstmals erforderlichen neuen Formulare 1462 (Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen) oder 1463 (Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen…) mussten bereits am 30. Juni 2017 beim Hauptzollamt vorliegen. Sollten Sie das in diesem Jahr versäumt haben, so reichen Sie diese Unterlagen bitte schnellstmöglich nach und markieren Sie sich diesen Termin bitte für das nächste Jahr in Ihrem Kalender.
Vordrucke und Formulare finden Sie unter www.Zoll.de (Service/Formulare und Merkblätter). Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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