Kein zweites Anschreiben zur Überlappungsprüfung

27.04.17 Es hat in den letzen Tagen Unsicherheiten zur Überlappungsprüfung gegeben, wir haben das aufgenommen und folgendes klar stellen können: Auch in 2017 wird es ein Anschreiben zur VAG (Vorabgegenkontrolle) wie im Vorjahr geben, in dem die Landwirte auf Überlappungen hingewiesen werden, die sie sanktionslos korrigieren können.
Dieses Anschreiben (mit Überlappungen > 100 m²) soll wohl bis zum 07.06.2017 bei den Landwirten sein. Sanktionslose Korrekturen sind voraussichtlich möglich vom 25.05. bis zum 19.06.2017. Bitte denken Sie an ein erneutes Upload und an einen neuen Datenbegleitschein!
VAG-Phase: Berechnung der Überlappungsflächen jeweils über Nacht (19.05. – 20.06.)
In diesem Jahr wird es allerdings kein zweites Anschreiben zur Überlappungsprüfung geben.
Weitere Informationen zur VAG-Phase gibt es auf der Webseite der LWK unter:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/19/article/30432.html