Sozialwahl: Fristablauf Ende April!

25.04.17 Um an den Sozialwahlen teilnehmen zu können, müssen Sie den Ihnen zugesendeten Fragebogen bis Ende April zurücksenden!
Das Wahlverfahren ist ausschließlich als Briefwahl vorgesehen und erfolgt in zwei Schritten:

Zunächst erhalten alle im Unternehmerverzeichnis eingetragenen Versicherten mit einem von der Berufsgenossenschaft versandten Schreiben einen Fragebogen. Er soll die Zuordnung der Unternehmer zur Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte klären. Mit der Rückgabe in einem beiliegenden Freiumschlag, für die eine Frist bis Ende April 2017 gesetzt ist, beantragen die Wahlberechtigten gleichzeitig die Wahlunterlagen.

Die eigentliche Wahl erfolgt dann in einem zweiten Schritt durch Zurücksendung des ausgefüllten Wahlzettels. Die Wahlunterlagen erhält jedoch nur, wer den Fragebogen zurücksendet! Nur dann ist die Teilnahme an der Wahl möglich. Die Stimmzettel müssen dann spätestens am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.

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